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Die Ergebnisse einer erfolgreichen Mediation werden in einer schriftlichen Abschlussvereinbarung fixiert und können bei Bedarf – in Form eines Anwaltsvergleiches oder als notarielle Urkunde – ebenso wie ein Urteil vollstreckt werden.
Eine Mediation kann selbstverständlich auch dann noch durchgeführt werden, wenn die Parteien bereits Rechtsanwälte mit ihrer Interessenvertretung beauftragt haben oder ein Gerichtsverfahren rechtshängig ist. Die bereits beauftragten Rechtsanwälte werden dann mit beratender Funktion in das Verfahren mit einbezogen.
Sollten Sie an der Durchführung einer Mediation interessiert sein, nehmen sie gerne zu unserem Mediator Rechtsanwalt und Notar Markus Cloppenburg Kontakt auf.